Nun wurde sie also vom BGH gestoppt: Die verdeckte Online Durchsuchung. Allerdings ist das Thema wohl noch nicht abgeschlossen.
Abgesehen von der Gefahr, dass mit diesem Staats-Trojaner Missbrauch betrieben werden kann stellt sich natürlich die Frage, ob man dann staatlichen Institutionen wie dem BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) noch trauen kann. Diese liefern bislang neutral und zuverlässig Sicherheitsinformationen und Warnungen. Kann man nicht von einem Gewissenskonflikt sprechen, wenn es darum geht, vor einer Sicherheitslücke zu warnen wenn damit auf der anderen Seite der Staats-Trojaner genau diese ausnützt.
Ein weiterer Punkt ist, dass auf Dauer der Staats-Trojaner wohl nicht verborgen bleibt. Wissen über dieses Programm könnte auch dazu missbraucht werden, dass Dritte diverse heimliche Durchsuchungen durchführen könnten.